Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Georgstraße 13
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 4509-0
Zahlungen können in der Gerichtszahlstelle nur in bar geleistet werden, Kartenzahlungen sind nicht möglich.
Öffnungszeiten:
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Achtung! Coronavirus: Beachten Sie bitte die gänderten Öffnunszeiten auf der Seite des Amtsgerichts.
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Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
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