Kirchenaustrittsgebühr NRW

Im Jahr 2006 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30 € eingeführt (Änderungsgesetz zum Kirchenaustrittsgesetz - KiAustrG - vom 13. Juni 2006 (GVBl. 2006 S. 291)).

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr war nicht erfolgreich (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02. Juli 2008, Az. 1 BvR 3006/07).

 

Gebührenbefreiung / Gebührenermäßigung

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden.

Auszug aus dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG, § 12 ):

„Die Behörde kann ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren unter die Sätze des Gebührenverzeichnisses ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.“

In seinem Beschluss vom 2. Juli 2008 nimmt das Bundesverfassungsgericht darauf Bezug:

„Die Gebühr kann ausnahmsweise unter den Satz des Gebührenverzeichnisses ermäßigt werden oder es kann ganz von der Erhebung abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (vgl. § 1 Abs. 1 JVKostG i.V.m. § 8 Abs. 2, § 12 JVKostO). Zur Vorhaltung derartiger Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten, da auch wirtschaftlich nicht oder kaum leistungsfähigen Betroffenen - wie etwa religionsmündigen Jugendlichen ohne hinreichende finanzielle Möglichkeiten - der Weg eröffnet sein muss, einen Kirchenaustritt mit Wirkung für den staatlichen Bereich zu vollziehen.“

 

Keine einheitliche Regelung

Das Kostengesetz wird von den einzelnen Amtsgerichten sehr unterschiedlich ausgelegt.

Wenn es an Ihrem Amtsgericht keine pauschale Regelung gibt, können Sie beim zuständigen Rechtspfleger einen formlosen Antrag auf Gebührenerlass bzw. Gebührenermäßigung stellen. Der Antrag muss vor dem Kirchenaustritt gestellt werden, eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist nicht möglich.

Gibt es an Ihrem Amtsgericht eine pauschale Regelung? Haben Sie einen Gebührenerlass bekommen? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Amtsgerichte

Amtsgericht Bonn

Das Amtsgericht Bonn gewährt in der Regel keinen Erlass.

Amtsgericht Dortmund

Nach Auskunft des Amtsgerichts Dortmund kann bei Vorlage des Hartz IV-Bescheides und bei Schülern und Studenten mit entsprechenden Nachweisen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Amtsgericht Erkelenz
Schüler, Studenten und Hartz IV-Empfänger werden von der Zahlung der Gebühren befreit, wenn ein Nachweis vorgelegt werden kann.
Amtsgericht Köln

Das Amtsgericht Köln gewährt in der Regel keinen Erlass.