Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Bonn erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Das Amtsgericht Bonn gewährt in der Regel keinen Erlass.
Amtsgericht Bonn
Zuständig für die Städte Bonn und Bornheim und die Gemeinden Alfter und Wachtberg.
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn
Homepage des Amtsgerichts | Karte
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Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
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