Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Duisburg-Hamborn
Duisburger Straße 220
47166 Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn ist zuständig für die Stadtbezirke:
Hamborn
mit den Stadtteilen Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl und Alt-Hamborn
Walsum
mit den Stadtteilen Alt-Walsum, Overbruch, Vierlinden, Aldenrade, Wehofen und Fahrn
Für die Stadtbezirke Innenstadt, Rheinhausen und Süd ist das Amtsgericht Duisburg zuständig.
Für die Stadtbezirke Meiderich-Beeck und Homberg ist das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort zuständig.
Homepage des Amtsgerichts | Karte
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Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
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