Kirchenaustritt in Duisburg

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Duisburg erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Duisburg

König-Heinrich-Platz 1
47051 Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg ist zuständig für die Stadtbezirke:

Innenstadt 
mit den Stadtteilen Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Duissern, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort

Rheinhausen
mit den Stadtteilen Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Bergheim, Friemersheim, Rumeln-Kaldenhausen

Süd
mit den Stadtteilen Bissingheim, Wedau Buchholz, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Rahm, Huckingen, Ungelsheim, Hüttenheim, Mündelheim, Serm


Für die Stadtbezirke Meiderich-Beeck und Homberg ist das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort zuständig.

Für die Stadtbezirke Hamborn und Walsum ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn zuständig.


Homepage des Amtsgerichts | Karte

Online-Terminbuchung

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in NRW

Kirchensteuer

Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner

Weitere Geldspartipps

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