Kirchenaustritt in Wanne und Eickel

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Herne-Wanne erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Herne-Wanne

Hauptstraße 129
44651 Herne

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Herne-Wanne ist zuständig für die Stadtbezirke Wanne und Eickel. Für Herne-Mitte und Sodingen siehe Amtsgericht Herne.

 

Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen.

 

Kirchensteuer

Ende der Kirchensteuerpflicht

Das Amtsgericht informiert automatisch die Meldebehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Kirchenaustritt. Diese übersendet die Daten an das Finanzamt zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

 

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 9 %.

Zum Kirchensteuer-Rechner

 

Weitere Geldspartipps:

Amtsgericht Herne-Wanne - Karte

Hinweis

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