Kirchenaustritt in Gelsenkirchen

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Gelsenkirchen erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Gelsenkirchen

Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist seit dem 1. Januar 2016 für alle Stadtbezirke zuständig. Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer wurde aufgelöst.

Homepage des Amtsgerichts | Karte

Online-Terminbuchung

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in NRW

Kirchensteuer

Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner

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