Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Essen-Steele erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Essen-Steele
Grendplatz 2
45276 Essen
Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für die Stadtteile Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen.
Innerhalb der Stadtgrenzen von Essen gibt es zwei weitere Amtsgerichte:
Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für die Stadtteile Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim.
Für alle übrigen Stadtteile ist das Amtsgericht Essen zuständig.
Homepage des Amtsgerichts | Karte
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Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
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