Standesamt | Kirchensteuer | Karte
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Rostock erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 12 €. Für Kinder unter 14 ist der Austritt gebührenfrei.
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
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Weitere Geldspartipps |
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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Informationen zum Kirchenaustritt in Mecklenburg-Vorpommern |