Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Hagenow-Land erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 12 €.
Standesamt Hagenow-Land
Das Standesamt im Amt Hagenow-Land ist zuständig für die Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz.
Das Amt Hagenow-Land betreibt ein gemeinsames Standesamt mit der Stadt Hagenow.
Kirchensteuer
Das Standesamt informiert innerhalb einer Woche das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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