Standesamt | Kirchensteuer | Karte
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Hagenow-Land erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 12 €. Für Kinder unter 14 ist der Austritt gebührenfrei.
Standesamt Hagenow-Land
Lange Straße 28-32 |
Das Standesamt im Amt Hagenow-Land ist zuständig für die Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz.
Das Amt Hagenow-Land betreibt ein gemeinsames Standesamt mit der Stadt Hagenow.
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.
Navigation
Zum Seitenanfang |
Zur Startseite |
Informationen zum Kirchenaustritt in Mecklenburg-Vorpommern |