Standesamt | Kirchensteuer | Karte
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Bergen auf Rügen erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 12 €. Für Kinder unter 14 ist der Austritt gebührenfrei.
Standesamt Bergen auf Rügen
Markt 23 |
Das Standesamt Bergen auf Rügen ist zuständig für die Stadt Bergen auf Rügen und das Amt Bergen auf Rügen mit den Gemeinden Buschvitz, Garz/Rügen, Gustow, Lietzow. Parchtitz, Patzig, Poseritz, Ralswiek, Rappin und Sehlen.
Das Standesamt gehört zum Haupt- und Bürgeramt und befindet sich im Benedix-Haus.
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Geldspartipps |
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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