Standesamt | Kirchensteuer | Karte
In Sachsen muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden. |
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. |
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35 €. (25 € Austrittsgebühr + 10 € optionale Austrittsbescheinigung). |
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz in Sachsen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
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Kirchenaustritt in Sachsen
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Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online beantragen. Den Kirchenaustritt können sie jedoch nicht online oder per Brief erklären.
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