Kirchenaustritt in Mönchengladbach

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Mönchengladbach erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Mönchengladbach

Hohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Stadtbezirke:

Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk

Für die Stadtbezirke Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zuständig.

Homepage des Amtsgerichts | Karte

Online-Terminbuchung

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in NRW

Kirchensteuer

Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner

Weitere Geldspartipps

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