Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Brucknerallee 115
41236 Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ist zuständig für die Stadtbezirke:
Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath
Für die Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk ist das Amtsgericht Mönchengladbach zuständig.
Homepage des Amtsgerichts | Karte
Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
Weitere Geldspartipps
Stromanbieter wechseln |
Gasversorger wechseln |
DSL-Tarifvergleich Mönchengladbach-Rheydt |
Amtsgerichte in der Umgebung
Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.