Kirchenaustritt in Fürth / Odenwald

Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung Fürth erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.

Sie benötigen für den Kirchenaustritt bei der Gemeindeverwaltung einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 €.

 

Gemeindeverwaltung Fürth

Hauptstraße 19
64658 Fürth

Homepage | Karte

Der Kirchenaustritt muss beim Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Personal - erklärt werden.

Die Angaben/Links haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Hessen.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Hessen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

Weitere Geldspartipps

Stromanbieter wechseln

Gasversorger wechseln

DSL-Anbieter in Fürth vergleichen

 

Karte Gemeindeverwaltung Fürth