Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim Bürgeramt Frankfurt am Main erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Alternativ kann auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einem Ortsgericht beglaubigt sein.
Sie benötigen für den Kirchenaustritt beim Bürgeramt einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Die Kirchenaustrittsgebühr beträgt 30 €.
Bürgeramt Frankfurt am Main
Zeil 3 |
Der Kirchenaustritt kann beim zentralen Bürgeramt oder bei einer der Außenstellen erklärt werden.
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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Hessen.
Links Frankfurt am Main
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Hessen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr |
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