Kirchenaustritt in Unterreichenbach

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.

Für den Kirchenaustritt beim Standesamt benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Sie sollten aber - wenn möglich - Ihren Taufort angeben können.

Verheiratete / Verwitwete / Geschiedene
Die Vorlage des Familienstammbuches ist keine Voraussetzung für den Kirchenaustritt, die Angabe von Ort und Datum der Eheschließung erleichtert aber die Arbeit der Standesbeamtin / des Standesbeamten.

 

Gemeindeverwaltung Unterreichenbach

Im Oberdorf 15
75399 Unterreichenbach

Gemeindeverwaltung Unterreichenbach | Karte

 

Gebühr: 

75,00 €

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Baden-Württemberg beträgt 8 % (in der röm.-kath. Gemeinde in Bad Wimpfen 9 %). Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Nach dem Kirchenaustritt erfolgt eine Mitteilung an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt). Die Meldebehörde ändert daraufhin das Kirchensteuermerkmal auf der Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Karte Gemeindeverwaltung Unterreichenbach

Landkreis: Calw - Regierungsbezirk: Karlsruhe

Standesämter in der Umgebung

Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden, es gibt kein Formular zum Download.
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