Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt beim Standesamt benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Sie sollten aber - wenn möglich - Ihren Taufort angeben können.
Verheiratete / Verwitwete / Geschiedene
Die Vorlage des Familienstammbuches ist keine Voraussetzung für den Kirchenaustritt, die Angabe von Ort und Datum der Eheschließung erleichtert aber die Arbeit der Standesbeamtin / des Standesbeamten.
Gemeindeverwaltung Bad Peterstal-Griesbach
Schwarzwaldstraße 11
77740 Bad Peterstal-Griesbach
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Gebühr:
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz in Baden-Württemberg beträgt 8 % (in der röm.-kath. Gemeinde in Bad Wimpfen 9 %). Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale Nach dem Kirchenaustritt erfolgt eine Mitteilung an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt). Die Meldebehörde ändert daraufhin das Kirchensteuermerkmal auf der Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM). |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen zur Kirchensteuer
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Landkreis: Ortenaukreis - Regierungsbezirk: Freiburg |
Standesämter in der Umgebung
Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden, es gibt kein Formular zum Download. |
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular. |