Standesamt | Kirchensteuer | Karte
In Sachsen-Anhalt muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden. |
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. |
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €. |
Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer Der Kirchensteuerhebesatz in Sachsen-Anhalt beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. |
Änderung der Lohnsteuerkarte Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. |
Ende der Kirchensteuerpflicht Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten"). |
Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen zur Kirchensteuer
Weitere Geldspartipps
Stromanbieter wechseln |
Gasversorger wechseln |
DSL-Tarifvergleich Bitterfeld-Wolfen |
Kirchenaustritt in Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen |
Kirchensteuer |
Statistik |
Links |
Austrittsgesetz |
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online beantragen. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erfolgen, ein Formular zum Download gibt es nicht.
Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.