Kirchenaustritt in St. Ingbert

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Standesamt St. Ingbert erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Taufort angeben können.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 €.

Standesamt St. Ingbert
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
Homepage

Seit dem 01.07.2017 bilden die die Stadt St. Ingbert und die Gemeinde Kirkel einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt St. Ingbert“. Bürger der Gemeinde Kirkel müssen den Kirchenaustritt seitdem beim Ordnungsamt Kirkel erklären. In St. Ingbert ist weiterhin das Standesamt für Kirchenaustritte zuständig.

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt im Saarland

Kirchensteuer

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner

Karte Standesamt St. Ingbert

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.

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