Kirchenaustritt in Kirkel

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Ordnungsamt Kirkel erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Taufort angeben können.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 €.

Ordnungsamt Kirkel
Hauptstraße 10
66459 Kirkel
Homepage

Zum 01.07.2017 fusionierte das Standesamt Kirkel mit dem Standesamt St. Ingbert. Seitdem ist in der Gemeinde Kirkel das Ordnungsamt für Kirchenaustritte zuständig.

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt im Saarland

Kirchensteuer

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner

Karte Standesamt Kirkel

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.

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