Der Austritt muss persönlich beim Standesamt oder bei einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Das Standesamt Pirmasens ist zuständig für die Stadt Pirmasens, für die Umlandgemeinden siehe Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.
Kirchensteuer
Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner
Weitere Geldspartipps:
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online beantragen. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erfolgen.
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