Kirchenaustritt in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land

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In der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Wenn möglich sollten der Taufort und das Taufdatum angegeben werden.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

 

Standesamt Nordpfälzer Land

Bezirksamtsstraße 8
67806 Rockenhausen

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Zur Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land gehören die Gemeinden Alsenz, Bayerfeld-Steckweiler, Bisterschied, Dielkirchen, Dörnbach, Dörrmoschel, Finkenbach-Gersweiler, Gaugrehweiler, Gehrweiler, Gerbach, Gundersweiler, Imsweiler, Kalkofen, Katzenbach, Mannweiler-Cölln, Marienthal, Münsterappel, Niederhausen/A., Niedermoschel, Oberhausen/A., Stadt Obermoschel, Oberndorf, Ransweiler, Rathskirchen, Reichsthal, Stadt Rockenhausen, Ruppertsecken, Schiersfeld, Schönborn, Seelen, Sitters, St. Alban, Stahlberg, Teschenmoschel, Unkenbach, Waldgrehweiler, Winterborn und Würzweiler.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Rheinland-Pfalz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartipps

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Gasversorger wechseln
DSL-Tarifvergleich

 

Karte Standesamt Nordpfälzer Land

 

Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz

Allgemeine Informationen
Kirchensteuer
Statistik
Links
Austrittsgesetz

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online beantragen. Den Kirchenaustritt können sie jedoch nicht online oder per Brief erklären.

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