Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Lübbecke erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Lübbecke
Kaiserstraße 18 32312 Lübbecke
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Das Amtsgericht Lübbecke ist zuständig für die Gemeinden Lübbecke, Hüllhorst und Preußisch Oldendorf.
Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen.
Kirchensteuer
Ende der Kirchensteuerpflicht
Das Amtsgericht informiert automatisch die Meldebehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Kirchenaustritt. Diese übersendet die Daten an das Finanzamt zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Hinweise zur Kirchensteuer
Höhe der Kirchensteuer
Der Kirchensteuerhebesatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 9 %.
Weitere Geldspartipps:
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