Kirchenaustritt in Geilenkirchen

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Geilenkirchen erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Anzugeben sind:

  • Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
  • Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen

Gebühr: 30 €

Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.

Weitere Informationen zur Kirchenaustrittsgebühr

Amtsgericht Geilenkirchen

Konrad-Adenauer-Straße 225
52511 Geilenkirchen

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Geilenkirchen ist zuständig für die Städte Geilenkirchen und Übach-Palenberg sowie die Gemeinde Gangelt.

 

Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen.

 

Kirchensteuer

Ende der Kirchensteuerpflicht

Das Amtsgericht informiert automatisch die Meldebehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Kirchenaustritt. Diese übersendet die Daten an das Finanzamt zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

 

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 9 %.

Zum Kirchensteuer-Rechner

 

Weitere Geldspartipps:

Amtsgericht Geilenkirchen - Karte

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