Kirchenaustritt in Göttingen

Standesamt | Kirchensteuer | Karte

In Niedersachsen muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

 

Standesamt Göttingen

Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen

Homepage | Karte

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Niedersachsen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartipps

Stromanbieter wechseln
Gasversorger wechseln
DSL-Tarifvergleich Göttingen

 

Karte Standesamt Göttingen

 

Kirchenaustritt in Niedersachsen

Allgemeine Informationen
Kirchensteuer
Statistik
Links
Austrittsgesetz

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erfolgen.

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

Zum Seitenanfang | Zur Startseite