Kirchenaustritt in Dachau

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.

Die Gebühr beträgt 35 €.

(25 € Austrittsgebühr + 10 € optionale Austrittsbescheinigung)

 
Standesamt Dachau
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
 

 

Kirchensteuer

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner

Weitere Geldspartipps

Stromanbieter wechseln
Gasversorger wechseln
DSL-Tarifvergleich Dachau

Karte Standesamt Dachau

 

Kirchenaustritt in Bayern

Allgemeine Informationen
Kirchensteuer
Statistik
Links
Austrittsgesetz

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

Zum Seitenanfang | Zur Startseite