Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Die Gebühr beträgt 35 €.
(25 € Austrittsgebühr + 10 € optionale Austrittsbescheinigung)
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
Kirchensteuer
Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
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Kirchenaustritt in Bayern
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Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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