Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Standesamt Weiskirchen erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Taufort angeben können.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 €.
Standesamt Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen
Homepage
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Kirchensteuer
Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Weitere Informationen zur Kirchensteuer - Kirchensteuerrechner
Hinweise
Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.
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