Kirchenaustritt in Hessen: Bürgeramt statt Amtsgericht

Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig. Die Gebühr erhöht sich um 5 €.

In seiner 94. Plenarsitzung hat der Hessische Landtag am 24.01.17 das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in zweiter Lesung angenommen. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den 41 Amtsgerichten auf die 426 politisch selbstständigen Städte und Gemeinden in Hessen über. Gleichzeitig erhöht sich die Kirchenaustrittsgebühr von 25 auf 30 €.

Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden.

Für viele Austrittswillige verkürzen sich ab dem 1. März die Wege zur zuständigen Behörde. Auch dürften die Öffnungszeiten der Kommunalverwaltungen bürgerfreundlicher sein, als die der bisher zuständigen Amtsgerichte. Der Austritt wird zwar teurer, aber insgesamt einfacher.

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