In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Landkreis: Zollernalbkreis (Regierungsbezirk Tübingen)
Städte und Gemeinden |
---|
Bisingen |
Burladingen |
Haigerloch |
Hechingen |
Rosenfeld |