Kirchenaustritt im Landkreis Tübingen

In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.

Landkreis: Tübingen (Regierungsbezirk Tübingen)

Städte und Gemeinden Gebühr
Ammerbuch 24,00 €
Bodelshausen 19,50 €
Dußlingen 20,00 €
Gomaringen 22,00 €
Kirchentellinsfurt 30,00 €
Mössingen 22,00 €
Neustetten 50,00 €
Ofterdingen 25,00 €
Rottenburg am Neckar 30,00 €
Starzach 17,50 €
Tübingen 35,00 €

Karte Standesämter Landkreis Tübingen