Kirchenaustritt im Landkreis Heidenheim

In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.

Landkreis: Heidenheim (Regierungsbezirk Stuttgart)

Städte und Gemeinden Gebühr
Giengen an der Brenz 21,00 €
Heidenheim 30,00 €
Herbrechtingen 25,00 €
Sontheim a. d. Brenz 25,00 €

Karte Standesämter Landkreis Heidenheim