Kirchenaustritt im Landkreis Freudenstadt

In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.

Landkreis: Freudenstadt (Regierungsbezirk Karlsruhe)

Städte und Gemeinden Gebühr
Alpirsbach 35,00 €
Baiersbronn 25,00 €
Dornstetten 20,40 €
Freudenstadt 25,00 €
Horb am Neckar 30,00 €
Pfalzgrafenweiler 34,20 €

Karte Standesämter Landkreis Freudenstadt