In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Landkreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Regierungsbezirk Freiburg)
In Baden-Württemberg muss der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden (nicht bei der Kreisverwaltung). Für mehr Informationen wählen Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Landkreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Regierungsbezirk Freiburg)