Kirchenaustritt in Charlottenburg-Wilmersdorf

In Berlin musst der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Am Amtsgericht Charlottenburg kann nur bar bezahlt werden.

Amtsgericht Charlottenburg

Rechtsantragstelle Erdgeschoss, Raum 45

Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Charlottenburg ist zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit den Ortsteilen Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf.

Öffnungszeiten:

Montag09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18.00 Uhr
Freitag09:00 bis 13:00 Uhr

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Berlin

Kirchensteuer Berlin

Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuer-Rechner

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

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Weitere Geldspartipps

Kirchensteuerstelle

Finanzamt Charlottenburg Finanzamt Charlottenburg
Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg-Nord und Westend
Finanzamt Wilmersdorf Finanzamt Wilmersdorf
Ortsteile Grunewald, Halensee, Schmargendorf und Wilmersdorf

Karte Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Charlottenburg - Bild

Amtsgericht Charlottenburg

Statistik

Religionszugehörigkeit in Charlottenburg-Wilmersdorf
Stand: 31.12.2022

EinwohnerEvangelischKatholisch
341 15552 808 (15,5 %)33 687 (9,9 %)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Statistiken:

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