Kirchenaustritt in Neukölln

In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Für den Bezirk Neukölln ist das Amtsgericht Neukölln zuständig.

Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Am Amtsgericht Neukölln kann nur bar bezahlt werden.

Amtsgericht Neukölln

Karl-Marx-Straße 77/79
12043 Berlin

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Neukölln ist zuständig für den Bezirk Neukölln mit den Ortsteilen Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln und Rudow.

Öffnungszeiten:

Montag09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00
Freitag09:00 bis 13:00 Uhr
 Donnerstagnachmittag bevorzugt für Berufstätige

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Sie haben einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Berlin

Kirchensteuer Berlin

Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuer-Rechner

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Geldspartipps

Kirchensteuerstelle

Finanzamt Neukölln Finanzamt Neukölln
Bezirk Neukölln

Karte Amtsgericht Neukölln

Amtsgericht Neukölln - Bild

Amtsgericht Neukölln

Statistik

Religionszugehörigkeit im Bezirk Neukölln
Stand: 31.12.2022

EinwohnerEvangelischKatholisch
329 47643 071 (13,1 %)26 262 (8,0 %)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Statistiken:

Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.