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Kirchenaustritt im Bezirk Spandau

Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht Spandau erklärt werden.

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen.

Der Austritt ist gebührenfrei.

 

Amtsgericht Spandau

Altstädter Ring 7
13597 Berlin

Telefon: 030 901570

 

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13.00 Uhr

Verkehrsanbindung

U7 (Rathaus Spandau)
S 5, S 75 (S-Bahnhof Spandau)
Bus 130, 134,135, 145, 236, 237, 337,
M 32, M 37 und X 33
(Haltestelle: Rathaus Spandau)

Homepage Amtsgericht Spandau

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Lohnsteuerkarte /Kirchensteuer Mehr Infos zur Kirchensteuer

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes:

 

Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Spandau

Nonnendammallee 15-21
13599 Berlin

Stadtplan

Tel.: 030 902419618

Öffnungszeiten:

Montag und Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 11.00 Uhr - 18.00 Uhr

Homepage Finanzamt Spandau

 

 
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Bezirksamt Spandau

 

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