Kirchenaustritt in Berlin-Spandau

In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks Spandau ist das Amtsgericht Spandau zuständig.

Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Am Amtsgericht Spandau kann nur bar bezahlt werden.

Amtsgericht Spandau

Altstädter Ring 7
13597 Berlin

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Spandau ist zuständig für den Bezirk Spandau mit den Ortsteilen Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Spandau, Staaken und Wilhelmstadt.

Öffnungszeiten:

Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer (030) 90157 369 vergeben.

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Berlin

Kirchensteuer Berlin

Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuer-Rechner

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

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Weitere Geldspartipps

Kirchensteuerstelle

Finanzamt Spandau Finanzamt Spandau
Bezirk Spandau

Karte Amtsgericht Spandau

Amtsgericht Spandau - Bild

Amtsgericht Spandau

Statistik

Religionszugehörigkeit im Bezirk Spandau
Stand: 31.12.2022

EinwohnerEvangelischKatholisch
254 17543 888 (17,3 %)22 251 (8,8 %)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Statistiken:

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