Kirchenaustritt in Berlin-Wedding und Reinickendorf

In Berlin muss der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Für den Bezirk Reinickendorf und die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen ist das Amtsgericht Wedding zuständig.

Sie benötigen für den Austritt einen gültigen Personalausweis, bei einem Reisepass ist zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Am Amtsgericht Wedding kann nur bar bezahlt werden.

Amtsgericht Wedding

Brunnenplatz 1
13357 Berlin

Homepage | Karte

Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für den Bezirk Reinickendorf und die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen.

Öffnungszeiten:

Montag09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00*
Freitag09:00 bis 13:00 Uhr
*Donnerstagnachmittag nur mit Terminbuchung: Online-Formular

 

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Weitere Informationen zum Kirchenaustritt in Berlin

Kirchensteuer Berlin

Der Kirchensteuerhebesatz in Berlin beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuer-Rechner

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Amtsgericht informiert die Einwohnermeldebehörde über den Kirchenaustritt, diese veranlasst die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Weitere Hinweise zur Kirchensteuer

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Weitere Geldspartipps

Kirchensteuerstelle

Finanzamt Reinickendorf Finanzamt Reinickendorf
Bezirk Reinickendorf
Finanzamt Wedding Finanzamt Wedding
Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen

Karte Amtsgericht Wedding

Amtsgericht Wedding - Bild

Amtsgericht Wedding

Statistik

Religionszugehörigkeit im Bezirk Reinickendorf
Stand: 31.12.2022

EinwohnerEvangelischKatholisch
268 30849 894 (18,6 %)24 258 (9,0 %)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Statistiken:

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