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Übersetzungen gesucht!

 

Da diese Seiten auch oft von Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch aufgerufen werden, suchen wir Übersetzungen der Texte in andere Sprachen, besonders Russisch, Kroatisch und Serbisch.
Aber auch andere Sprachen sind willkommen.

Diese Übersetzungen liegen bereits vor:
english
française
italiano
polski
nederlands

 

Für folgende Texte werden Übersetzungen gesucht:

 

Text 1:

Diese Seite informiert Sie über den Kirchenaustritt
in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

Text 2:

In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei
einer staatlichen Behörde erklärt werden.
Für mehr Infos wählen Sie Ihr Bundesland:

 

Text 3:

Kirchenaustritt in Deutschland
Wo muß der Austritt erklärt werden? Was kostet das?

 

Text 4:

Sie müssen persönlich beim Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrem Amtsgericht erscheinen. Dort füllen Sie dann ein Formular aus und unterschreiben. Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Verheiratete oder Geschiedene teilweise zusätzlich das Familienbuch. Eine Begründung ist nicht nötig.

Ein Austritt per Brief ist nicht möglich!

Alternativ ist es auch möglich den Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären.
Dafür werden allerdings Notargebühren fällig.

 

Text 5:

Ab wann kann der Austritt erklärt werden?


Alter - Vorgehen


unter 12 Jahren:

Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.

zwischen 12 und 14 Jahren:

Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.

ab 14 Jahren:

Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.

 

Text 6:

Austreten im Knast

Wenn Sie gerade im Gefängnis sitzen, vereinbaren Sie über die Leitung der Haftanstalt einen Termin mit einem Rechtspfleger.

 

Text 7:

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer hat in Deutschland schon eine lange Geschichte. Bereits im Mittelalter pressten die Kirchenfürsten den Bauern den "Zehnten" ab. Aufgrund der engen Verflechtung von Kirche und Staat in Deutschland treibt heute
das Finanzamt das Geld ein.

Ob Sie auch Kirchensteuer zahlen, können Sie Ihrer Lohnsteuerkarte entnehmen:

Auf der rechten Seite unter Kirchensteuerabzug müssen zwei Striche sein. Stehen dort Buchstaben (z.B. EV oder RK) sind Sie Kirchenmitglied und zahlen Kirchensteuer.

 

Text 8:

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.

 

Text 9:

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

 

Text 10:

Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass.

 

Text 11:

Verheiratete oder Geschiedene benötigen oftmals zusätzlich das Familienstammbuch

 

Text 12:

Die Gebühr beträgt:

 

Text 13:

Kirchenaustritt in Österreich

Der Austritt muss bei der Bezirkshauptmannschaft
bzw. beim Magistrat (in Statutarstädten ) erklärt werden.

Sie benötigen einen Lichtbildausweis und Meldezettel,
und eventuell eine Urkunde einer Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde).

Austreten kann man ab 14 auch ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Wie bei jedem Verwaltungsverfahren reicht es auch, den Antrag schriftlich (per eingeschriebenem Brief) einzubringen.

Die Adresse Ihrer Behörde finden Sie unter:

 

Text 14:

Kirchenaustritt in der Schweiz

Der Austritt muss schriftlich bei der Kirchgemeinde erklärt werden.

Im Brief sollten Ihre Austrittserklärung sowie Ihre Personalien stehen.

Sie müssen keine Begründung angeben.

Briefbeispiel

 




Schicken Sie Ihre Übersetzung unter Angabe der Textnummer an:

 

sprachen@kirchenaustritt.de

 

Auf Wunsch nennen wir Ihren Namen

und setzen einen Link auf Ihre Homepage (wenn vorhanden).

Vielen Dank!



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