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Da diese Seiten auch oft von Menschen mit einer anderen Muttersprache
als Deutsch aufgerufen werden, suchen wir Übersetzungen
der Texte in andere Sprachen, besonders Russisch, Kroatisch
und Serbisch.
Aber auch andere Sprachen sind willkommen.
| Diese Übersetzungen liegen bereits
vor: |
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Für folgende Texte werden Übersetzungen gesucht:
Text 1:
Diese Seite informiert Sie über den Kirchenaustritt
in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Text 2:
In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei
einer staatlichen Behörde erklärt werden.
Für mehr Infos wählen Sie Ihr Bundesland:
Text 3:
Kirchenaustritt in Deutschland
Wo muß der Austritt erklärt werden? Was kostet das?
Text 4:
Sie müssen persönlich beim Standesamt Ihrer Gemeinde
bzw. bei Ihrem Amtsgericht erscheinen. Dort füllen Sie
dann ein Formular aus und unterschreiben. Sie benötigen
einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Verheiratete oder
Geschiedene teilweise zusätzlich das Familienbuch. Eine
Begründung ist nicht nötig.
Ein Austritt per Brief ist nicht möglich!
Alternativ ist es auch möglich den Kirchenaustritt
vor einem Notar zu erklären.
Dafür werden allerdings Notargebühren fällig.
Text 5:
Ab wann kann der Austritt erklärt werden?
Alter - Vorgehen
unter 12 Jahren:
Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären.
Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend
handeln.
zwischen 12 und 14 Jahren:
Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst
erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten
ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der
ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.
ab 14 Jahren:
Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst
wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.
Text 6:
Austreten im Knast
Wenn Sie gerade im Gefängnis sitzen, vereinbaren Sie
über die Leitung der Haftanstalt einen Termin mit einem
Rechtspfleger.
Text 7:
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer hat in Deutschland schon eine lange Geschichte.
Bereits im Mittelalter pressten die Kirchenfürsten den
Bauern den "Zehnten" ab. Aufgrund der engen Verflechtung
von Kirche und Staat in Deutschland treibt heute
das Finanzamt das Geld ein.
Ob Sie auch Kirchensteuer zahlen, können Sie Ihrer
Lohnsteuerkarte entnehmen:
Auf der rechten Seite unter Kirchensteuerabzug müssen
zwei Striche sein. Stehen dort Buchstaben (z.B. EV oder RK)
sind Sie Kirchenmitglied und zahlen Kirchensteuer.
Text 8:
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt
werden.
Text 9:
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt
werden.
Text 10:
Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Reisepass.
Text 11:
Verheiratete oder Geschiedene benötigen oftmals zusätzlich
das Familienstammbuch
Text 12:
Die Gebühr beträgt:
Text 13:
Kirchenaustritt in Österreich
Der Austritt muss bei der Bezirkshauptmannschaft
bzw. beim Magistrat (in Statutarstädten ) erklärt
werden.
Sie benötigen einen Lichtbildausweis und Meldezettel,
und eventuell eine Urkunde einer Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde).
Austreten kann man ab 14 auch ohne Zustimmung der Eltern
oder Erziehungsberechtigten.
Wie bei jedem Verwaltungsverfahren reicht es auch, den Antrag
schriftlich (per eingeschriebenem Brief) einzubringen.
Die Adresse Ihrer Behörde finden Sie unter:
Text 14:
Kirchenaustritt in der Schweiz
Der Austritt muss schriftlich bei der Kirchgemeinde erklärt
werden.
Im Brief sollten Ihre Austrittserklärung sowie Ihre
Personalien stehen.
Sie müssen keine Begründung angeben.
Briefbeispiel
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