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Kirchenaustritt in Österreich
Der Austritt muss bei der Bezirkshauptmannschaft
bzw. beim Magistrat (in Statutarstädten ) erklärt
werden.
Sie benötigen einen Lichtbildausweis und
Meldezettel,
und eventuell eine Urkunde einer Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde).
Austreten kann man ab 14 auch ohne Zustimmung
der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Wie bei jedem Verwaltungsverfahren reicht es auch,
den Antrag schriftlich (per eingeschriebenem Brief) einzubringen.
Die Adresse Ihrer Behörde finden Sie unter
www.kirchenaustritt.at
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