Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Münster erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Münster
Gebäudeteil C
Gerichtsstraße 6
48149 Münster
Die Gebühr müssen Sie vorher in bar bei der Gerichtskasse in Zimmer 108 des Gebäudeteils C (Eingang Staatsanwaltschaft, dann 1. Obergeschoss) entrichten. Mit dem Zahlungsnachweis gehen Sie dann ins Zimmer 116.
Homepage des Amtsgerichts | Karte
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Links Münster
Kirchensteuer
Das Amtsgericht teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Informationen zur Kirchensteuer | Kirchensteuerrechner
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