Kirchenaustritt in Barth

Standesamt | Kirchensteuer | Karte

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt Barth erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 12 €. Für Kinder unter 14 ist der Austritt gebührenfrei.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Nach dem Kirchenaustritt wird automatisch die Meldebehörde informiert, damit diese die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Mehr Informationen

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Kirchensteuer

Weitere Geldspartipps

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Karte Standesamt Barth

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburtsurkunden und Eheurkunden online anfordern. Der Kirchenaustritt kann jedoch nicht online erklärt werden.

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, informieren Sie uns bitte über dieses Formular.

 

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Informationen zum Kirchenaustritt in Mecklenburg-Vorpommern