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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer hat in Deutschland schon eine lange Geschichte. Bereits im Mittelalter pressten die Kirchenfürsten den Bauern den "Zehnten" ab. Aufgrund der engen Verflechtung von Kirche und Staat in Deutschland treibt heute
das Finanzamt das Geld ein.

Ob Sie auch Kirchensteuer zahlen, können Sie Ihrer Lohnsteuerkarte entnehmen:

<- Richtig <-Falsch

Auf der rechten Seite unter Kirchensteuerabzug müssen zwei Striche sein. Stehen dort Buchstaben (z.B. EV oder RK) sind Sie Kirchenmitglied und zahlen Kirchensteuer.

Bedeutung der Buchstaben - Religionsschlüssel:

rk = katholisch (römisch-katholisch)
ev = evangelisch (protestantisch)
lt = lutherisch (evangelisch-lutherisch)
rf = reformiert (evangelisch-reformiert)
fr = französisch-reformiert
ak= altkatholisch
is = israelitisch.

 

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2012/2013
 

Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt (ElsterLohn II/ELStAM)

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Ab dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter), sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der Lohnsteuerkarte. In den meisten Bundesländern gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Dezember 2010.

Erst ab voraussichtlich 2013 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert.

Suche nach dem zuständigen Finanzamt

Postleitzahl
 

Verwendung der Kirchensteuer
 

Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Ländern 9 %.

Die Kirchen verwenden die Kirchensteuereinnahmen nach eigenen Angaben folgendermaßen (gerundet):

 

Katholische Kirche:

  • Personalkosten: ca. 60%
  • Sachkosten, Verwaltung: ca. 10%
  • Kirchenbauten: ca. 10%
  • Schule und Bildung: ca. 10%
  • Soziales und Caritatives: ca. 10%
 

Evangelische Kirche:

  • Personalkosten: ca. 70%
  • Sachkosten, Verwaltung: ca. 10%
  • Kirchenbauten: ca. 10%
  • Schule, Bildung, Soziales und Caritatives: ca. 10%
 

Kirchensteueraufkommen in Deutschland (in Euro)
 
Jahr
Evangelische Kirche (EKD)
Katholische Kirche (DBK)
2000
4.249.982.000
4.685.228.000
2001
4.079.794.000
4.500.341.000
2002
4.079.794.000
4.443.321.000
2003
4.012.489.000
4.498.455.000
2004
3.689.383.000
4.158.455.000
2005
3.649.815.000
4.107.082.000
2006
3.883.508.000
4.387.900.000
2007
4.198.818.000
4.804.123.000
2008
4.585.500.000
5.224.802.000
2009
4.359.900.000
5.055.707.000
2010
4.255.540.000
4.941.944.000
Quelle: Statistische Jahrbücher (Statistisches Bundesamt) - Weitere Statistiken

Abgeltungssteuer
 

Auf die Abgeltungsteuer wird Kirchensteuer fällig.

Die Kirchensteuer wird direkt von Ihrer Bank abgeführt. Voraussetzung ist, dass Sie Kirchenmitglied sind und dass Sie den Abzug der Kirchensteuer bei Ihrer Bank beantragt haben.

Mehr Informationen zu Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

 
 

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Bücher zum Thema:
   
Violettbuch Kirchenfinanzen

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Wie der Staat die Kirchen finanziert

Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland

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Links zum Thema:
 

Kirchensteuer.de
(kritische Betrachtung zum Thema Kirchenfinanzierung)

Kirchensteuern.de
(gleiches wie oben, nur aus binnenkirchlicher Sicht)

Gesetze zur Kirchensteuer

 

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