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Änderung der Lohnsteuerkarte nach dem Kirchenaustritt (ElsterLohn II/ELStAM)
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.
Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren
ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur
Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2011 sind nicht mehr die Gemeinden (Bürgerämter),
sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig
für die Änderung des Kirchensteuermerkmals auf der
Lohnsteuerkarte. In den meisten Bundesländern gilt diese
Regelung bereits ab dem 1. Dezember 2010.
Erst ab voraussichtlich 2013 wird die (elektronische) Lohnsteuerkarte
nach dem Kirchenaustritt automatisch geändert.
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