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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer hat in Deutschland schon eine lange Geschichte. Bereits im Mittelalter pressten die Kirchenfürsten den Bauern den "Zehnten" ab. Aufgrund der engen Verflechtung von Kirche und Staat in Deutschland treibt heute
das Finanzamt das Geld ein.

Ob Sie auch Kirchensteuer zahlen, können Sie Ihrer Lohnsteuerkarte entnehmen:

<- Richtig <-Falsch

Auf der rechten Seite unter Kirchensteuerabzug müssen zwei Striche sein. Stehen dort Buchstaben (z.B. EV oder RK) sind Sie Kirchenmitglied und zahlen Kirchensteuer.

Bedeutung der Buchstaben:

rk = katholisch (römisch-katholisch)
ev = evangelisch (protestantisch)
lt = lutherisch (evangelisch-lutherisch)
rf = reformiert (evangelisch-reformiert)
fr = französisch-reformiert
ak= altkatholisch
is = israelitisch.

Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Ländern 9 %.

Die Kirchen verwenden die Kirchensteuereinnahmen nach eigenen Angaben folgendermaßen (gerundet):

Katholische Kirche:

  • Personalkosten: ca. 60%
  • Sachkosten, Verwaltung: ca. 10%
  • Kirchenbauten: ca. 10%
  • Schule und Bildung: ca. 10%
  • Soziales und Caritatives: ca. 10%

Evangelische Kirche:

  • Personalkosten: ca. 70%
  • Sachkosten, Verwaltung: ca. 10%
  • Kirchenbauten: ca. 10%
  • Schule, Bildung, Soziales und Caritatives: ca. 10%

Kirchensteueraufkommen 2002:

  • Katholische Kirche: 4,1 Mrd. Euro

  • Evangelische Kirche: 4,3 Mrd. Euro

  • Gesamt 8,4 Mrd. Euro

  • davon von Kirchenmitgliedern getragen: 5,05 Mrd. Euro (60,1%)

  • davon aus allgemeinen Steuergeldern getragen: 3,35 Mrd. Euro (39,9%)


Abgeltungssteuer

Auf die Abgeltungsteuer wird Kirchensteuer fällig.

Die Kirchensteuer wird direkt von Ihrer Bank abgeführt. Voraussetzung ist, dass Sie Kirchenmitglied sind und dass Sie den Abzug der Kirchensteuer bei Ihrer Bank beantragt haben.

Mehr Informationen zu Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

 

 

Lohnsteuerkarte

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. In einigen Gemeinden können Sie dies auch beim Bürgeramt oder beim Einwohnermeldeamt erledigen.

Suche nach zuständigem Finanzamt
Postleitzahl


 

Weitere Spartips:

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Links zum Thema:

Kirchensteuer.de
(kritische Betrachtung zum Thema Kirchenfinanzierung)

Kirchensteuern.de
(gleiches wie oben, nur aus binnenkirchlicher Sicht)

Gesetze zur Kirchensteuer

Bücher zum Thema:
cover Carsten Frerk:
Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland
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