Kirchenaustritt in Zwickau

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In Sachsen muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35 €.
(25 € Austrittsgebühr + 10 € optionale Austrittsbescheinigung).

 

Standesamt Zwickau

Neuberinplatz 1 A
08056 Zwickau

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Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Sachsen beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

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Änderung der Lohnsteuerkarte

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

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Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartipps

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Kirchenaustritt in Sachsen

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Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online beantragen. Den Kirchenaustritt können sie jedoch nicht online oder per Brief erklären.

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