Kirchenaustritt in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

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In der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan muss der Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt erklärt werden. Alternativ kann auch eine Austrittserklärung vor einem Notar abgegeben werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Wenn möglich sollten der Taufort und das Taufdatum angegeben werden.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

 

Standesamt Kusel-Altenglan

Marktplatz 1
66869 Kusel

Homepage | Karte

Zur Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan gehören die Gemeinden Albessen, Altenglan, Bedesbach, Blaubach, Bosenbach, Dennweiler-Frohnbach, Ehweiler, Elzweiler, Erdesbach, Etschberg, Föckelberg, Haschbach am Remigiusberg, Herchweiler, Horschbach, Konken, Körborn, Kusel, Stadt, Neunkirchen am Potzberg, Niederalben, Niederstaufenbach, Oberalben, Oberstaufenbach, Pfeffelbach, Rammelsbach, Rathsweiler, Reichweiler, Ruthweiler, Rutsweiler am Glan, Schellweiler, Selchenbach, Thallichtenberg, Theisbergstegen, Ulmet und Welchweiler.

 

Kirchensteuer

Höhe der Kirchensteuer

Der Kirchensteuerhebesatz in Rheinland-Pfalz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Zum Kirchensteuerrechner

Änderung der Lohnsteuerkarte

Das Standesamt teilt den Austritt der entsprechenden Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM /„elektronische Lohnsteuerkarte“) ändert.

Ende der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").

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Weitere Informationen zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartipps

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DSL-Tarifvergleich

 

Karte Standesamt Kusel-Altenglan

 

Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz

Allgemeine Informationen
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Austrittsgesetz

 

Hinweise

Bei einigen Standesämtern können Sie Geburts- und Eheurkunden online beantragen. Den Kirchenaustritt können sie jedoch nicht online oder per Brief erklären.

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