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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Münster

Amtsgericht Kirchensteuer Termine

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 
Nach Auskunft des Amtsgerichts Münster kann ausnahmsweise von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden, wenn der Zahlungspflichtige

- Sozialhilfeempfänger
- Student
- Schüler (über 14 Jahre)
- Rentner mit Grundsicherungsrente
- Strafgefangener

ist.

Der Nachweis kann erbracht werden durch

- Immatrikulationsbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Sozialhilfebescheid
- Rentenbescheid

Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr
 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
 
Amtsgericht Münster
 

Amtsgericht Münster

Gebäudeteil C

Gerichtsstraße 2
48149 Münster

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
   
Die Gebühr müssen Sie vorher in bar bei der Gerichtskasse in Zimmer 108 des Gebäudeteils C (Eingang Staatsanwaltschaft, dann 1. Obergeschoss) entrichten. Mit dem Zahlungsnachweis gehen Sie dann ins Zimmer 235 oder 241 im 2. Obergeschoss des gleichen Gebäudeteils.
 
Internetauftritt des Amtsgerichts Münster
 

Amtsgericht Münster auf einer größeren Karte anzeigen
 
 
Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Suche nach dem zuständigen Finanzamt:

 
Postleitzahl

Die Änderung der Lohnsteuerkarte greift erst zum übernächsten Monat.

Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

Mehr Infos zur Kirchensteuer

 

Kirchensteueraufkommen:

Erzbistum Köln: 480 583 000 Euro (2010)

 
 

Weitere Geldspartips:

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Links
 
Religionszugehörigkeit in Nordrhein-Westfalen
Kirchenaustrittsgesetz NRW
Evangelische Kirche von Westfalen
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