Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht Mönchengladbach erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Mitzubringende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
Anzugeben sind:
- Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand
- Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen
Gebühr: 30 €
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden.
Amtsgericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Stadtbezirke:
Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk
Für die Stadtbezirke Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zuständig.
Öffnungszeiten:
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Kirchensteuer NRW
Das Amtsgericht informiert automatisch die Meldebehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Kirchenaustritt. Diese übersendet die Daten an das Finanzamt zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde ("zum nächsten Ersten").
Alle Angaben ohne Gewähr - Bitte beachten Sie weitere Hinweise zur Kirchensteuer
Der Kirchensteuerhebesatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 9 %. Wie viel Geld können Sie mit dem Kirchenaustritt sparen? Berechnen Sie die Kirchensteuer mit dem Kirchensteuer-Rechner.
Weitere Geldspartipps:
Karte Amtsgericht Mönchengladbach
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