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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Mönchengladbach

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 

Nach Auskunft des Amtsgerichts Mönchengladbach kann bei Vorlage des Hartz IV-Bescheides und bei Schülern und Studenten mit entsprechenden Nachweisen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr

 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
Amtsgerichte Mönchengladbach
 

Innerhalb der Stadtgrenzen von Mönchengladbach gibt es zwei Amtsgerichte:

 
 

Das Amtsgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Stadtbezirke:

Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk

 
 

Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ist zuständig für die Stadtbezirke:

Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath

 

Amtsgericht Mönchengladbach

Hohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Mönchengladbach.

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt

Brucknerallee 115
41236 Mönchengladbach

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der
Seite des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt.

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Suche nach dem zuständigen Finanzamt:

 
Postleitzahl

Die Änderung der Lohnsteuerkarte greift erst zum übernächsten Monat.

Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

Mehr Infos zur Kirchensteuer

 

Weitere Geldspartips:

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