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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Krefeld und Willich

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden.
Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr
 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
Amtsgericht Krefeld
 

Amtsgericht Krefeld

Zuständig für die kreisfreie Stadt Krefeld sowie die Stadt Willich

Nebenstelle
Preußenring 49, Zimmer P 238
47798 Krefeld

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Krefeld.

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Suche nach dem zuständigen Finanzamt:

 
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Die Änderung der Lohnsteuerkarte greift erst zum übernächsten Monat.

Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

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