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Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kirchenaustritt in Gelsenkirchen

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

 

Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)

Außerdem sollten Sie Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Gebühr: 30 €

 
Die Gebühr kann aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden.
Mehr Infos zur Kirchenaustrittsgebühr
 
Kirchenaustritt: Zeitungen und Fernsehsender suchen Interviewpartner - Mehr Infos
 
Amtsgerichte Gelsenkirchen
 

Innerhalb der Stadtgrenzen von Gelsenkirchen gibt es zwei Amtsgerichte:

 

 

Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist zuständig für die Stadtbezirke:

Gelsenkirchen-Mitte
mit den Stadtteilen Altstadt, Bismarck, Bulmke-Hüllen, Feldmark, Heßler, Schalke und Schalke-Nord

Gelsenkirchen-Süd
mit den Stadtteilen Neustadt, Ückendorf und Rotthausen

 

 

Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer ist zuständig für die Stadtbezirke:

Gelsenkirchen-Nord
mit den Stadtteilen Buer, Scholven und Hassel

Gelsenkirchen-West
mit den Stadtteilen Horst und Beckhausen

Gelsenkirchen-Ost
mit den Stadtteilen Erle, Resse und Resser Mark

 

Amtsgericht Gelsenkirchen

Overwegstraße 35
45879 Gelsenkirchen

Öffnungszeiten:  
   
Montag 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15.00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Gelsenkirchen

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer

Goldbergstraße 89
45894 Gelsenkirchen

Öffnungszeiten:  
   
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
   

Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten auf der Seite des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer

Die Angaben haben sich geändert? Schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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Kirchensteuer Nordrhein-Westfalen
 

Vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zulassen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Suche nach dem zuständigen Finanzamt:

 
Postleitzahl

Die Änderung der Lohnsteuerkarte greift erst zum übernächsten Monat.

Kirchensteuerhebesatz Nordrhein-Westfalen: 9 %

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