Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer wurde Ende 2015 aufgelöst.
Seit dem 1. Januar 2016 ist das Amtsgericht Gelsenkirchen für das ganze Gebiet der Stadt Gelsenkirchen zuständig.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer wurde Ende 2015 aufgelöst.
Seit dem 1. Januar 2016 ist das Amtsgericht Gelsenkirchen für das ganze Gebiet der Stadt Gelsenkirchen zuständig.